Freistellungsbescheinigungen für Bauabzugssteuer gemäß §48b EStG
Mit Ausnahme der TBG Mittelschwaben GmbH sind unsere Firmen alle von der Pflicht zum Steuerabzug nach §48 Abs. 1 EStG befreit. Sie finden die Freistellungsbescheinigungen unter der Rubrik Download Freistellungs-bescheinigungen.